Untersuchung und Behandlung


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Für wen ist Osteopathie geeignet?

Osteopathie ist wegen seiner sanften und respektvollen Herangehensweise für Menschen jeden Alters geeignet. Auch für Kinder, insbesondere Säuglinge und Kleinkinder. Gerne begleite ich auch werdende Mütter in der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

 

Untersuchung

Als Osteopathin behandele ich den ganzen Menschen und nicht einzelne Symptome oder Krankheiten. Nach einer gründlichen Anamnese ist der wichtigste Schritt, die Einschränkungen des Körpers zu erspüren. Um die Ursachen der Beschwerden zu finden, untersuche ich

  • das Bewegungssystem (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen, Faszien),
  • das Organsystem (Herz, Lunge, Magen, Leber, Darm, Nieren, Schilddrüse usw.),
  • das Schädel-Kreuzbein-System (cranio-sakrales System).

Diese drei Systeme stehen eng miteinander in Verbindung, sowohl mechanisch als auch über Gefäße, Nerven und Faszien.

 

Behandlung

Nach ihrer Untersuchung stimme ich die Behandlung individuell auf den Patienten ab. Denn es können ganz unterschiedliche Faktoren sein, die zum gleichen Symptom fuhren. Deshalb kann es sein, dass ich zwei Menschen mit exakt denselben Beschwerden ganz unterschiedlich behandele. Meine Erfahrung aus fast 20 Jahren Praxis hilft mir dabei, den richtigen Ansatz zu finden, um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird wieder individuell auf den aktuellen Zustand des Patienten abgestimmt.

 

Behandlungshonorar

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse, ob die Kosten übernommen werden.

Falls Sie privat versichert sind und Heilpraktikerkosten ersetzt bekommen, können Sie die Belege bei Ihrer Kasse einreichen.

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen ebenfalls Kosten. Einen ersten Hinweis, ob Ihre Kasse darunter ist, finden Sie in dieser Liste des VOD.

 

Hinweis:

Wegen eines laufenden Rechtsstreites dürfen Osteopathen ihrer therapeutischen Informationspflicht nicht nachkommen. Daher kann ich Ihnen leider auf der Homepage keine Beispiele von Anwendungsgebieten nennen, bei denen eine osteopathische Behandlung in Frage käme. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise im Impressum. Weitere Informationen bei unserem Berufsverband VOD. Gerne gebe ich Ihnen telefonisch Auskunft, ob Ihn Ihrem Fall ein osteopathische Behandlung sinnvoll ist.

Informationen zu Anwendungsbereichen finden Sie auf den Internetseiten gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen erstatten. Links zu Krankenkassen und Berufsverbänden.